Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten können in Vietnam von juristischen Personen oder von registrierten Geschäftsleuten (individuals having business registration) vor Gericht gebracht werden. Erstinstanzlich zuständig sind für diese Fälle die Wirtschaftsgerichte (People’s Economic Courts).
Vor den Wirtschaftsgerichten besteht kein Anwaltszwang, es wird jedoch für Ausländer angesichts der Sprachbarriere und der Besonderheiten eines jeden nationalen Rechtssystems in der Regel aus tatsächlichen Gründen erforderlich sein, sich anwaltlich vertreten zu lassen und sich darüber hinaus der Dienste eines Dolmetschers zu versichern.
Anwälte mit vietnamesischer Anwaltszulassung sind ohne Beschränkungen befugt, beratend tätig zu werden und vor Gericht aufzutreten. In Vietnam niedergelassenen ausländischen Anwälten ist es dagegen nur gestattet, außergerichtlich und nur zu Fragen des internationalen oder eines ausländischen Rechts tätig zu werden.
Vietnamesische Anwälte werden in der Regel pauschal entlohnt. Die Höhe der Gebühren ist nicht gesetzlich festgelegt, so dass das Honorar in Abhängigkeit vom Ansehen des Anwalts sowie von Umfang und Komplexität des Mandates im Einzelfall vereinbart werden muss. Gerichtskosten sind von der klagenden Partei im Voraus zu zahlen; die Höhe dieser Kosten ist streitwertabhängig.
Es ist zu beachten, dass es in Vietnam als geschäftsschädigend gilt, ausstehende Forderungen einzuklagen bzw. einklagen zu müssen. Die geringe Erfahrung der Wirtschaftsgerichte und deren Kontrolle durch den Ministerrat kann die gerichtliche Durchsetzung ausstehender Forderungen zusätzlich erschweren. Außerdem kann es in der Praxis Schwierigkeiten bereiten, einen vor vietnamesischen Gerichten erstrittenen Titel mit Hilfe der Vollstreckungsbehörden durchzusetzen.
Alternativen zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens in Vietnam sind nur begrenzt vorhanden. Inkassobüros oder -gesellschaften, die auf legaler Basis für die außergerichtliche Durchsetzung von Forderungen sorgen, sind nicht bekannt. Von der Verbindung zu halblegalen Gesellschaften, die gegen ein Erfolgshonorar auf diesem Sektor tätig sein sollen, wird dringend abgeraten. Die theoretisch mögliche Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen stellt sich mangels Rechtshilfeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der SR Vietnam ausgesprochen schwierig dar.
Möglich, und in Wirtschaftsverträgen mit vietnamesischen Partnern üblich, ist es, Gerichtsverfahren durch die Vereinbarung einer Schiedsklausel zu vermeiden. Voraussetzung dessen ist aber, dass die Vereinbarung auf eine vernuenftige vertragliche Grundlage gelegt worden ist. Diesbezueglich darf man nicht von deutschen Grundsaetzen ausgehen und darauf vertrauen, dass eine einfache Vertragsklausel ausreicht. Vielmehr muss eine detaillierte Regelung formuliert werden, die moeglichst alle denkbaren Streitpunkte abdeckt. Vietnamesische Rechtskenntnisse aber auch Sprachkenntniss zwecks direkter Beratung auf der Grundlage der vietnamesischen Gesetzestexte und keiner oft vieldeutiger Uebersetzungen sind hierfuer nahezu unerlaesslich. Üblicherweise werden als Schiedsgerichtsstandorte die Arbitration Centres in Singapur oder Kuala-Lumpur gewaehlt. Dabei ist zu beachten, dass die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche in Vietnam zwar rechtlich vorgesehen, praktisch jedoch mit Schwierigkeiten verbunden ist. Die VR Vietnam ist zwar Mitglied der New Yorker Schiedsgerichtskonvention, jedoch fehlt den meisten Richtern die Erfahrung bei der Durchsetzung ausländischer Titel.
Relativiert werden diese Probleme bei der Durchsetzung ausstehender Forderungen durch die im Allgemeinen als gut geltende Zahlungsmoral vietnamesischer Geschäftspartner. Häufig lässt sich durch entsprechende Vertragsgestaltung und langfristige Geschäftsverbindungen schon im Vorfeld vermeiden, dass ausstehende Forderungen entstehen. Auf die Notwendigkeit sorgfältig ausgearbeiteter Vertragswerke wird jedoch nochmals ausdrücklich hingewiesen. Ansonsten versuchen auch die in Hanoi vertretenen Auslandsbüros deutscher Handelsunternehmen, ausstehende Forderungen durch persönliche Gespräche und Kontakte zu regeln. Sofern ein staatliches Interesse an der Durchsetzung einer Forderung im außergerichtlichen Bereich besteht, kann diese auch von der Botschaft in geeigneter Weise, etwa durch Gespräche mit zuständigen Ministerien oder durch entsprechende Schreiben, unterstützt werden.
Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat aufzukommen.
International Arbitration Centre, VIAC (nur auf Englisch)