Deutsch-vietnamesischer Rechtsstaatsdialog
Deutschland und Vietnam unterhalten einen intensiven Rechtsstaatsdialog. Am 29. Februar 2008 verabschiedeten die Außenminister Deutschlands und Vietnams die „Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechts und der Justiz“. Diese bildete die Grundlage für das am 16. April 2009 zwischen den stellvertretenden Justizministern beider Länder vereinbarte erste „Dreijahresprogramm“ für den Zeitraum 2009 bis 2011. Im Beisein der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und des vietnamesischen Premierministers Nguyen Tan Dung wurde am 11. Oktober 2011 in Hanoi eine Absichtserklärung zur Fortsetzung der rechtlich-justiziellen Zusammenarbeit vom früheren Botschafter Claus Wunderlich, in Vertretung des Bundesministeriums der Justiz, und dem vietnamesischen Justizminister Dr. Ha Hung Cuong unterschrieben. Am 3. April 2012 unterzeichneten Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann vom Bundesministerium der Justiz und die Stellvertretende Justizministerin Vietnams, Dr. Nguyen Thuy Hien, ein zweites „Dreijahresprogramm“ für den Zeitraum 2012 bis 2014. In Deutschland sind neben dem Bundesministerium der Justiz, welches auf deutscher Seite die Federführung für den Rechtsstaatsdialog inne hat, auch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit am deutsch-vietnamesischen Rechtsstaatsdialog beteiligt. Während die ersten vertraglichen Vereinbarungen von einer „Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechts und der Justiz“ beider Länder sprechen, hat sich in Deutschland der Begriff „Rechtsstaatsdialog“ durchgesetzt, der erstmalig 2012 in den gemeinsamen Dokumenten verwendet wurde.
In Form von rund 60 Seminaren, Fachgesprächen und Studienreisen pro Jahr deckt der deutsch-vietnamesische Rechtsstaatsdialog ein breites inhaltliches Spektrum ab: Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben in Vietnam, Weiterentwicklung des Rechtssystems, Weiterbildung von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Notaren, Beratung bei der Umsetzung internationaler Konventionen und Regelwerke, Reform des Zivilrechts (v. a. Eigentumsrecht, Schutz geistigen Eigentums) und des Zivilprozessrechts, des Arbeits-, Gewerkschafts- und Sozialrechts, Weiterentwicklung des Straf- und Strafprozessrechts, des Handelsrechts, der Verfassungsgerichtsbarkeit, Förderung der Menschenrechte, Rechtshilfe und weitere Themen. Allein auf deutscher Seite beteiligen sich rund 80 staatliche und nichtstaatliche Institutionen regelmäßig als Durchführer von Maßnahmen (z. B. das Bundesministerium der Justiz, das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ), die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ)) oder unregelmäßig durch Bereitstellung von Referenten (z. B. die Bundesrechtsanwaltskammer, die Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M., der Deutsche Richterbund, die Georg-August-Universität Göttingen) am Rechtsstaatsdialog in Deutschland und Vietnam. Eine herausragende Maßnahme des deutsch-vietnamesischen Rechtsstaatsdialogs war die Gründung eines Zentrums für deutsches Recht an der Rechtshochschule Hanoi am 6. Mai 2010.